Kategorie Beteiligte an der Gefargutbeförderung

Entlader

Der E. entlädt gefährliche Güter aus Fahrzeug, Container oder Tank. Dabei vergleicht er Dokument- und Ladungsangaben, prüft Schäden, entfernt Rückstände und veranlasst Reinigung bzw. Entgiftung. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind

Befüller

Der B. befüllt Tanks, Batteriefahrzeuge, MEGC oder Fahrzeuge/Container mit gefährlichen Gütern in loser Schüttung. Und prüft Eignung, Füllgrad, Dichtheit, Verschlüsse sowie Kennzeichnung und Dokumentation. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind

Verpacker

Der V. verpackt gefährliche Güter oder stellt Versandstücke bzw. Umverpackungen her. Er beachtet dabei Verpackungsanweisungen, Zusammenpackverbote, Dichtheit, Kennzeichnung und Bezettelung. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind

Verlader

Der V. übergibt gefährliche Güter zur Beförderung oder lädt sie in ein Fahrzeug bzw. einen Container. Er prüft Versandstücke, Kennzeichnungen und Zulässigkeit der Zusammenladung und beachtet Lade- und Ladungssicherungsvorschriften. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind

Empfänger

Der E. übernimmt die gefährlichen Güter am Bestimmungsort. Er darf die Annahme nicht ohne zwingenden Grund verzögern und veranlasst nach Entladung erforderliche Prüfungen und Reinigungen. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind

Absender

Der A. gibt gefährliche Güter zur Beförderung auf, im eigenen Namen oder für einen Dritten. Er prüft Klassifizierung und Beförderungszulässigkeit, wählt geeignete Umschließungen und stellt das Beförderungspapier bereit. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind