Der A. beauftragt einen Absender mit der Versendung und stellt die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Angaben bereit.
Er handelt nach
- [DE] GGVSEB § 17
- [CH] SDR (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse)
- [CH] RSD (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen)
- [CH] BSV Art. 75; für den Rhein unterhalb der Mittleren Rheinbrücke Basel
Seine Verkehrsträger sind
