Der B. befüllt Tanks, Batteriefahrzeuge, MEGC oder Fahrzeuge/Container mit gefährlichen Gütern in loser Schüttung. Und prüft Eignung, Füllgrad, Dichtheit, Verschlüsse sowie Kennzeichnung und Dokumentation.
Er handelt nach
- [DE] GGVSEB § 23
- [INT] ADR/RID
- [INT] ADN1.4.3.3
- [CH] SDR (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse)
- [CH] RSD (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen)
- [CH] BSV Art. 75; für den Rhein unterhalb der Mittleren Rheinbrücke Basel
Seine Verkehrsträger sind
