Empfänger
Der E. übernimmt die gefährlichen Güter am Bestimmungsort. Er darf die Annahme nicht ohne zwingenden Grund verzögern und veranlasst nach Entladung erforderliche Prüfungen und Reinigungen. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind
Der E. übernimmt die gefährlichen Güter am Bestimmungsort. Er darf die Annahme nicht ohne zwingenden Grund verzögern und veranlasst nach Entladung erforderliche Prüfungen und Reinigungen. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind
Der B. führt die Beförderung vertraglich oder tatsächlich durch und prüft vor Beförderungsbeginn Dokumente, Fahrzeug und vorgeschriebene Ausrüstung und stellt qualifiziertes Personal. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind
Der A. gibt gefährliche Güter zur Beförderung auf, im eigenen Namen oder für einen Dritten. Er prüft Klassifizierung und Beförderungszulässigkeit, wählt geeignete Umschließungen und stellt das Beförderungspapier bereit. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind
Der A. beauftragt einen Absender mit der Versendung und stellt die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Angaben bereit. Er handelt nach Seine Verkehrsträger sind
Unternehmer / Unternehmensleitung Undertaking / company management Gefahrgutbeauftragter Dangerous Goods Safety Adviser (DGSA) Beauftragte Person Appointed responsible person Beauftragte Person für Gefahrgut nach § 9 OWiG Person entrusted with dangerous-goods responsibilities under section 9 OWiG Sonstige verantwortliche Person / ausführende…
KEP-Dienstleister steht für Kurier-, Express- und Paketdienste, die auf den schnellen Transport von Briefen, Dokumenten und meist leichteren Warensendungen spezialisiert sind. Sie unterscheiden sich vom klassischen Güterkraftverkehr durch standardisierte Sendungsgrößen, kurze Laufzeiten und eine lückenlose Sendungsverfolgung, wie man es von…
Operative Vorschriften für Gefahrgut im Luftverkehr.
Das ADR ist das Regelwerk für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Das EAR ist das US-Regelwerk für kontrollierte Exporte und Reexporte.
Eine IMO DGD ist eine Gefahrgutdeklaration für den Seeverkehr nach IMDG-Anforderungen.