Der E. entlädt gefährliche Güter aus Fahrzeug, Container oder Tank. Dabei vergleicht er Dokument- und Ladungsangaben, prüft Schäden, entfernt Rückstände und veranlasst Reinigung bzw. Entgiftung.
Er handelt nach
- [DE] GGVSEB § 23a
- [INT] ADR/RID
- [INT] ADN 1.4.3.7
- [CH] SDR (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse)
- [CH] RSD (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen)
- [CH] BSV Art. 75; für den Rhein unterhalb der Mittleren Rheinbrücke Basel
Seine Verkehrsträger sind
